NVN MPU-Beratung
Bei Fahrauffälligkeiten in Verbindung mit Alkohol oder Drogen verlangt die Fahrerlaubnisstelle in vielen Fällen einen Abstinenznachweis. Das bedeutet, Sie müssen beweisen können, dass Sie Ihren Alkohol- oder Drogenkonsum über einen bestimmten Zeitraum hinweg komplett eingestellt haben. Dieser Nachweis ist unbedingt notwendig – denn sonst haben Sie keinerlei Chance auf eine erfolgreiche MPU.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengetragen. So können Sie sich vorab informierenund wissen, an wen Sie sich bei Fragen wenden können.
Ob und für welchen Zeitraum der Abstinenznachweis erbracht werden muss, wird in der Regel von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegt. Bei Alkohol am Steuer kommt es hier auf die genauen Umstände an. Handelt es sich bloß um ein einmaliges Vergehen ohne den Hintergrund einer Alkoholauffällig- oder -abhängigkeit, kommen Sie möglicherweise ohne Nachweis aus. Spätestens ab 1,6 Promille ist die Pflicht zum Abstinenznachweis jedoch so gut wie sicher. Das Gleiche gilt für anderweitigen Drogenkonsum jeder Art in Verbindung mit einem Fahrvergehen.
In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, den Abstinenznachweis freiwillig zu erbringen. Immerhin steht er dann als eindeutiger Beweis dafür, dass Sie Ihr negatives Verhalten in Zukunft ändern möchten – und auch können. Damit ist er eine gute Grundlage für eine erfolgreiche MPU.
Ab diesen Grenzwerten ist eine MPU absolute Pflicht.
Der Zeitraum der notwendigen Abstinenz beträgt bei Alkohol je nach Umständen 6 oder 12 Monate. Bei Drogensind es in der Regel 12 Monate. In ganz seltenen Fällen – beispielsweise in Verbindung mit leichtem THC-Konsum – auch bloß 6 Monate. Bei leichteren Fällen besteht unter Umständen die Möglichkeit, statt einer vollständigen Abstinenz mittels kontrolliertem Trinken bzw. kontrolliertem Konsum einen Mittelweg zu finden. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie jedoch von Anfang an langfristig umdenken und Ihren Konsum dauerhaft beenden. Oder ihn zumindest stark einschränken. So minimieren Sie das Risiko späterer Vergehen.
Wichtig ist auch, dass Sie unbedingt die Fristen für den Abstinenznachweis einhalten. Liegt er zum Termin der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung noch nicht vor, wird die MPU negativ ausfallen. Fangen Sie also so schnell wie möglich damit an, Ihren Konsum einzustellen.
Der THC-COOH-Wert lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit und Regelmäßigkeit des Drogenkonsums zu. Damit ist er auch wesentlicher Anhaltspunkt dafür, ob ein kontrollierter Konsum denkbar ist.
Manchmal kommt es vor, dass der MPU-Gutachter erst später noch einen Nachweis verlangt. Sollte das bei Ihnen der Fall sein und Sie fühlen sich ungerecht behandelt, suchen Sie unbedingt einen seriösen MPU-Berater auf. Dieser kann Ihnen am besten sagen, was Sie in Ihrem konkreten Fall tun können.
Sie können den Abstinenznachweis meist auf zwei verschieden Wegen erbringen: über ein Urinscreening oder über eine Haaranalyse. Beide Tests haben Ihre entsprechen Vor- und Nachteile, die wir Ihnen in aller Kürze erläutern möchten:
Hierbei wird der sogenannte EtG-Wert im Urin gemessen, um davon den Alkoholkonsum abzuleiten. Ethylglucuronid (EtG) ist ein Abbauprodukt von Alkohol, das bis zu 48 Stunden nach dem Konsum im Urin nachweisbar ist. Liegt der Wert unter der Grenze von 0,1 mg/L, gilt die Abstinenz als bestätigt.
Da die Urinanalyse immer nur Aufschluss über einen kurzen Zeitraum gibt, sind mehrere Tests für den Abstinenznachweis notwendig. Die Termine dafür werden Ihnen immer erst kurzfristig mitgeteilt, um sicherzugehen, dass Sie auch durchgängig auf Alkohol verzichten. Wird die Probe nicht innerhalb von 24 Stunden abgegeben, ist die Nachweiskette durchbrochen und sie müssen die Abstinenz von vorn beginnen. Bei einem Nachweis über 6 Monatewerden insgesamt 4 Termine angesetzt, bei 12-monatiger Abstinenzpflicht sind 6 Tests vonnöten.
Bei Drogen wird auf entsprechend andere Werte hin getestet. Die meisten Drogen sind dabei einige Stunden bis wenige Tage im Urin nachweisbar, THC dagegen bis zu 16 Wochen.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengetragen. So können Sie sich vorab informierenund wissen, an wen Sie sich bei Fragen wenden können.
Mit dem Test kann bereits nach wenigen Tagen Abstinenz begonnen werden.
Das Urinscreening hat leider zwei wesentliche Nachteile: Zum einen sind die kurzfristigen Testtermine eine zusätzliche Belastung für den Betroffenen, zum anderen sind insgesamt auch mehr Tests notwendig als bei der Haaranalyse. Das kann sich auch in den Kosten widerspiegeln. Hinzukommt, dass der Urintest durch die kurze Nachweisbarkeit weitaus eher zum Betrugsversuch verleitet. Oder die Pflicht-Beobachtung während der Urinabgabe durch die Labormitarbeiter führt zur unangenehmen Blockade beim Pinkeln. Es bleibt also immer ein Risikofaktor, der letztendlich auch für den Betroffenen selbst schädlich ist.
Alternativ zur Urinkontrolle können Rückstände von Alkohol und Drogen auch im Haar nachgewiesen werden. Voraussetzung dafür ist eine mindestens drei Zentimeter lange Haarprobe für den Alkoholtest bzw. sechs Zentimeter bei Drogen. Ein Zentimeter Haarlänge steht dabei für einen Monat – der Abstinenznachweis wird also jeweils für 3 oder 6 Monate erbracht. Als Probe dienen in der Regel Haare vom Hinterkopf. Der Test ist aber auch mit Brust- oder Schamhaaren möglich.
Durch die längeren Nachweiszeiten sind weniger Tests notwendig als beim Urinscreening. Bei Alkohol werden zwei Tests für 6 Monate durchgeführt bzw. vier Tests für 12 Monate. Bei Drogen in der Regel zwei Tests für 12 Monate. Außerdem steht der Termin für die Entnahme der Probe vorab fest und kann daher besser eingeplant werden.
Die Haarprobe kann einfach und an vielen Stellen direkt entnommen werden – beispielsweise direkt bei Ihnen zu Hause oder im Büro der NVN MPU-Beratung. Dieser gibt Sie dann umgehend weiter an das betreffende Untersuchungslabor. So werden Ihre Zeit, Geld und gesamte bürokratische Aufwand gespart.
Die Haare dürfen fast nicht gefärbt, getönt oder gebleicht sein – Bitte nachfragen – mit Angaben von Produkten, die Sie dabei benutzen. In Einzelfällen kann es zudem bei sehr langsam wachsenden Haaren (telogenes Haar) vorkommen, dass auch nach 3-monatiger Abstinenz noch hohe EtG-Werte vorliegen und der Test dadurch positiv ausfällt – am sichersten wäre es die Abnahmestelle vor Abstinenzbeginn abzurasieren.
Wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihren MPU-Berater, um die Sperrfrist als Abstinenzzeit zu nutzen. Oft kommen Kunden erst nach Ablauf der Sperrfrist und vergeuden damit wertvolle Zeit. Immerhin: Bei der Haaranalyse kann der Abstinenznachweis bei Alkohol für bis zu drei Monate und bei Drogen für bis zu sechs Monate rückwirkend erbracht werden.
Es wird immer nur auf eine Substanz getestet – außer bei doppelter Fragestellung (Alkohol + Drogen). Bei einem Test auf Alkohol wird also nur der EtG-Wert betrachtet. Rückstände anderer Drogen werden hier nicht beleuchtet. Nichtsdestoweniger ist natürlich eine vollkommene Abstinenz sinnvoll, um nicht negativ aufzufallen und dadurch die MPU zu gefährden. Wie im Abschnitt oben „Sonderfall: MPU-Stelle verlangt nachträglich Nachweis“ schon erklärt war, der Prüfer kann nachfordern.
Um einen wirklich rechtssicheren Abstinenznachweis zu haben, sollten Sie sich nur an entsprechend zertifizierte Stellen wenden. Beim Test ist es absolut erforderlich, dass alle behördlich vorgegebenen Bestimmungen und Kriterien penibel eingehalten werden. Andernfalls gefährden Sie den Erfolg der MPU. Die Adressen der forensisch akkreditierten Labore in Ihrer Nähe können Sie über eine ausführliche Internet-Recherche in Erfahrung bringen.
Am einfachsten ist es, direkt mit Ihrem MPU-Berater zu sprechen. Dieser hat in der Regel gute Kontakte zu qualifizierten Laboren, um den Test kostengünstig durchführen zu lassen. Bei der Haaranalyse kann die Probe sogar direkt bei Ihnen zu Hause entnommen werden. Für den Raum Düsseldorf und Ruhrgebiet können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Die Kosten für den Abstinenznachweis unterscheiden sich je nach Labor und Ansprechpartner. Grundsätzlich können Sie mit den folgenden Preisspannen rechnen:
Vermutlich werden Ihnen bei Ihrer Recherche auch Tricks begegnen, um den Test ohne tatsächliche Abstinenz zu bestehen. So kommt es beispielsweise immer wieder zu Täuschungsversuchen, in denen eine andere Person die Probe abgibt. Wir raten Ihnen jedoch dringend dazu, von solchen Praktiken Abstand zu nehmen. Häufig fallen Täuschungsmanöver sofort auf, sodass Sie den Test ein weiteres Mal bezahlen müssen. Außerdem dauert es dadurch länger, bis sie den Abstinenznachweis endlich erbracht haben.
Meiden Sie unbedingt MPU-Berater, die Ihnen solche Vorschläge machen. Bei der MPU sollten Sie sich nur an absolut seriöse Ansprechpartner wenden. Andernfalls kann es sehr lange dauern, bis Sie Ihren Führerschein wieder in den Händen halten.
Sobald feststeht, dass Sie einen Abstinenznachweis erbringen müssen oder freiwillig erbringen möchten, sollten Sie die folgenden Schritte gehen:
1. Kontaktieren Sie Ihren MPU-Berater.
2. Entscheiden Sie sich gemeinsam für die passende Art des Tests und die weitere Vorgehensweise.
3. Verzichten Sie komplett auf Alkohol bzw. Drogen. Nutzen Sie dabei Unterstützung durch Ihre Familie und Freunde oder wenden Sie sich an helfende Stellen.
4. Bestehen Sie alle Tests über den vereinbarten Zeitraum hinweg.
5. Glückwunsch – Sie haben Ihren Abstinenznachweis und können nun mit einem guten Gefühl in die Medizinisch-Psychologische Untersuchung gehen.
Bei Fragen rund um den Abstinenznachweis sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Unser Team nimmt sich gerne die Zeit für Sie.