4 MPU-Gründe

4 MPU-Gründe

NVN MPU-BERATUNG

4 MPU-Gründe – Alkohol am Steuer, Drogenmissbrauch, Straftaten & Punkte in Flensburg

Es gibt verschiedene Szenarien, die zum Führerscheinentzug führen und dann eine MPU notwendig machen. Die wichtigsten hier in aller Kürze.

Alkohol am Steuer

Ab einer Promillegrenze von 1,6 am Steuer ist eine MPU unumgänglich. Hier liegt auch der mit Abstand häufigste Grund für diese unangenehme Maßnahme. Um zu bestehen und die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, müssen Sie neben der eigentlichen Untersuchung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten Ihre Abstinenz nachweisen. Das ist über verschiedene Testverfahren möglich – am komfortabelsten ist hier der Haartest.

Übrigens gilt die Promillegrenze nicht nur für die Fahrt am Steuer eines Kraftfahrzeugs, sondern auch für den Weg mit dem Fahrrad.

Die 4 MPU-Gründe sind überschaubar, ein davon ist Alkohol.
Die 4 MPU-Gründe sind überschaubar, ein davon ist Drogen.

Drogenmissbrauch

Wenn Sie unter dem Einfluss von illegalen Drogen am Steuer erwischt werden, verlieren Sie in jedem Fall Ihre Fahrerlaubnis und müssen nach Ablauf der Sperrfrist die Medizinisch-Psychologische Untersuchung absolvieren. Um eine Wiederholung des Vergehens möglichst zu vermeiden, müssen je nach Fall Abstinenznachweise über einen Zeitraum von 3 bis 12 Monaten erbracht werden – bei Abhängigkeit eventuell auch länger.

MPU aufgrund einer Straftat

Steht eine schwere Straftat in irgendeiner Verbindung zum Straßenverkehr, kann ebenfalls eine MPU verlangt werden. Das ist beispielsweise denkbar, wenn ein Raub verübt wurde und die Flucht mit dem Auto vollzogen wurde – als nur eines von zahlreichen Szenarien. Auch bei auffallendem Verhalten durch unbeherrschte Aggressionen ist ein Führerscheinentzug möglich, weil die Vermutung naheliegt, dass sich das auch in der Teilnahme am Straßenverkehr negativ widerspiegeln kann.

Die 4 MPU-Gründe sind überschaubar, ein davon ist Straftat.
Die 4 MPU-Gründe sind überschaubar, ein davon ist Punkte in Flensburg.

Zu viele Punkte in Flensburg

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – Geschwindigkeitsüberschreitungen, unerlaubtes Überholen, Fahren mit ausschlaggebenden Mängeln am Auto – ziehen Punkteintragungen im Fahreignungsregister nach sich. Wird dabei die die Grenze von acht „Punkten in Flensburg“ erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen und nach Ablauf der Sperrfrist ist eine MPU notwendig.

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